EU-Richtlinie THMPD

28.04.11

Verunsicherung über die Verwendung von Heilpflanzen kann relativiert werden.

Kapseln auf Blatt © Adobe Stock

Zur Zeit herrscht große Verunsicherung darüber, ob denn künftig noch Pflanzen in Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden könnten und ob Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzen noch frei verkauft werden dürften. Anlass dieser Befürchtungen ist die EU-Richtlinie 2004/24/EG. Um dieser Verunsicherung den „Wind aus den Segeln“ zu nehmen, können wir folgendes mitteilen:

Die EU-Richtlinie 2004/24/EG stammt aus dem Jahre 2004 und ist bereits seit langem in Kraft und von den Mitgliedsstaaten durch entsprechende Gesetze (in Österreich mit der Novelle zum AMG seit 1.1.2006) umgesetzt. Diese Richtlinie betrifft die Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel und die Möglichkeiten deren erleichterten Zulassung.

Von dieser Richtlinie sind daher Arzneimittel betroffen und nicht Nahrungsergänzungsmittel. Grund für die jetzige Verunsicherung dürfte sein, dass es für die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie erleichtert zugelassenen pflanzlichen Arzneimittel eine Übergangsfrist gegeben hat, die im Frühjahr 2011 abläuft. In Österreich waren dies die § 17a Arzneimittel.

Zusammenfassend kann also nochmals festgehalten werden, dass

  • die allseits diskutierte EU-Richtlinie Arzneimittel betrifft und nicht Nahrungsergänzungsmittel.
  • diese Regelungen keine Auswirkungen auf die nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen in Verkehr gebrachten Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen haben.
  • es derzeit keinen Hinweis darauf gibt, dass Pflanzen nicht mehr in Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden dürfen.

Weitere Informationen darüber finden Sie unter: