"Japan-Verordnung": Messungen nur mehr bei bestimmten Lebensmitteln erforderlich.

20.06.16

Die EU-Verordnung zur Importkontrolle von Lebensmitteln aus Japan auf Radioaktivität wurde per 5.1.2016 an die aktuelle Situation angepasst.

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Mit 5. Jänner 2016 ist eine neue EU-Verordnung zur Importkontrolle von Lebensmitteln aus Japan auf Radioaktivität in Kraft getreten. Die geänderten Importvorschriften berücksichtigen vor allem die aktuelle radiologische Lage in Japan und die bislang bei den Kontrollen gewonnenen Erfahrungen.

Die „Japan-Verordnung“ enthält eine Liste, in der festgelegt ist, welche Lebensmittel aus welcher Präfektur weiterhin vor ihrer Ausfuhr in die EU auf Radioaktivität zu untersuchen sind. Dies abhängig von den bislang im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Ergebnissen.

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